Promotionsablauf
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und streben den Doktortitel an? Es gibt einige Schritte, die an diesem Punkt bedacht werden sollten.
Die Promotion wird nicht zentral durch die Universität geregelt und es gibt keine zentrale Zulassungsstelle, an die Sie sich wenden können. Stattdessen bestimmt und regelt jede Fakultät der TU Dortmund die Promotion für sich selbst und ist verantwortlich für die Anmeldung und Aufnahme der Promovierenden ihrer Fakultät.
Die wichtigsten Schritte finden Sie aber auch im Folgenden angeführt.
1. Antragsphase
Wann? Beliebig
Was ist zu tun? Vor dem Antrag auf Promotion muss jede Bewerberin und jeder Bewerber eine Betreuung für die Promotion gefunden haben. Diese Person muss aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen der Fakultät sein und das entsprechende Fachwissen haben. Es empfiehlt sich, den in Frage kommenden Personen ein Exposé einzureichen. Der Promotionsausschuss ist nicht in die Suche nach der Betreuung involviert.
Wer? Doktorand*in
Wann? Vor dem Erstellen des Antrags
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Viele der auftauchenden Fragen werden durch die Promotionsordnung geklärt. Sie ist das rechtlich geltende Dokument rund um die Promotion
Wer? Doktorand*in
Wann? 2 Wochen vor Promotionsausschuss-Sitzung
Was ist zu tun? Einen Antrag mit den benötigten Dokumenten beim Promotionsausschuss einreichen
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Antragsvordruck mit Angabe des angestrebten Doktorgrades und dem Thema der Dissertation, Angabe über die Art der Veröffentlichung (Buchdissertation oder Veröffentlichung von mind. 3 Artikeln in Fachzeitschriften)
- Exposé mit Zeitplan
- Zeugnisse oder beglaubigte Kopien (AHR bis Master inkl. Transcripts)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Betreuungszusage durch den*die betreuenden Hochschullehrer*in
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach der Promotionsausschuss-Sitzung
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Schriftliche Informationen des Promotionsausschusses zur Zulassung per E-Mail mit ggf. den zu erfüllenden Anträgen
Wer? Promotionsausschuss
Wann? Innerhalb von 3 Wochen nach Zulassung. Immatrikulationsbescheinigung an Promotionsausschuss senden
Was ist zu tun? Immatrikulation als Doktorand im Promotionsstudium Raumplanung (Beim Studierendensekretariat/Referat Internationales)
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
- Dokument Annahme als Doktorand
- Amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses
- Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Exmatrikulationsbescheinigung(en)
- Kopie des Personalausweises
- Krankenversicherungsnachweis oder Befreiungsnachweis
- Passbild
- Einzugsermächtigung für Studentenwerksbeiträge und Verwaltungsgebühren
Wer? Doktorand*in /Studierendensekretariat
Wann? Nach Immatrikulation
Was ist zu tun? Immatrikulationsbescheinigung an den Promotionsausschuss senden
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Immatrikulationsbescheinigung
Wer? Doktorand*in
2. Bearbeitung, Forschung, Erstellung der Dissertation
Wann? 3 Jahre
Was ist zu tun?
- Ggf. Auflagen erfüllen
- Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
- Dissertation schreiben (Falls gewünscht ist eine LateX Vorlage zur Erstellung einer Dissertation im Downloadbereich erhältlich)
Wer? Doktorand*in
Bei einer Bearbeitungszeit von mehr als 3 Jahren muss eine Verlängerung der Promotionszeit beantragt werden. Dies geschieht mittels eines formlosen Antrages unter Angabe einer Begründung sowie der Matrikelnummer. Dieser Antrag ist an den Promotionsausschuss zu richten.
Was ist zu tun?
- Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
- Die Bescheinigung über das Absolvieren des strukturierten Doktorandenprogramms erhalten Sie nach Erfüllung von Ihrem Erstbetreuer
Wer? Doktorand*in
Wann? 3-6 Monate vor der Abgabe
Was ist zu tun? Suche nach einer*m zweiten Gutachter*in und einem Vorsitz der Prüfungskommission
Wer? Doktorand*in (in Absprache mit dem Gutachter*in)
3. Nach Fertigstellung
Wann? Spätestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Vervollständigung der Prüfungskommission
- Ggf. Antrag auf Titeländerung
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses.
Was ist zu tun? Promotionsausschuss übersendet Antragsbeschlüsse an Doktoranden
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Beschluss
Wer? Promotionsausschuss
4. Prüfungsphase
Wann? Erfolgt frühestens nach Erhalt aller Beschlüsse und Vervollständigung aller Dokumente
Was ist zu tun? Abgabe erfolgt im Sekretariat des Promotionsausschusses (GB III Raum 3.212). Vorab bitte einen Termin im Sekretariat vereinbaren.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Antrag auf Annahme der Dissertation
- Dissertation in vier gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren und als PDF-Datei auf einem geeigneten Datenträger
- Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als 7.000 Zeichen
- Eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden
- Erklärung darüber, ob die Dissertation in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung oder in Teilen an der Technischen Universität Dortmund oder an einer anderen Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen Prüfung bereits vorgelegt worden ist (dies gilt auch für Fassungen in anderen Sprachen)
- Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten Promotionsprogramms
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach Abgabe der Dissertation
Was ist zu tun? Das Sekretariat des Promotionsausschusses leitet je ein Exemplar der Dissertation an die Prüfungskommissionsmitglieder weiter und bittet um Abgabe eines Gutachtens des Erst- und Zweitgutachters innerhalb von 12 Wochen.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Gutachten
Wer? Gutachter*in
Wann? Nach Vorlage der Gutachten und Festlegung des Prüfungstermins durch den Doktoranden und seiner Prüfungskommission
Was ist zu tun? Das Sekretariat des Promotionsausschusses übermittelt die Gutachten an den*die Doktorand*in und Prüfungskommissionmitglieder und bittet um Mitteilung des Disputationstermins.
Bei der Abstimmung des Disputationstermins ist zu beachten, dass die Ankündigung mindestens 20 Tage vor der Prüfung gemacht werden muss, damit eine Auslage gemäß der geltenden Promotionsordnung stattfinden kann.
Wer? Promotionsausschuss; Doktorand*in; Prüfungskommission
Wann? Erfolgt nach Ankündigung (14 + 3 Tage)
Was ist zu tun? Promotionsausschuss kündigt Disputationstermin und Auslage der Dissertationsschrift hochschulöffentlich an
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Die Dissertation wird vor dem Disputationstermin 14 Tage im Raum 3.212 ausliegen, so dass Interessierte sie lesen können
Wer? Promotionsausschuss
Wann? Im Anschluss der Auslage
Was ist zu tun? Der*die Doktorand*in stellt seine*ihre Dissertation vor und wird anschließend von seiner Prüfungskommission befragt. Nach der Prüfung wird die Note verkündet und ggf. werden Auflagen erteilt
Wer? Prüfungskommission; Doktorand*in
Wann? Das Protokoll wird während der Disputation erstellt.
Was ist zu tun? Die Erstellung des Protokolls erfolgt durch den Prüfungskommissionsvorsitzenden oder eine durch ihn ernannte Person. Dieser übermittelt das erstellte Protokoll anschließend, zeitnah an den Promotionsausschuss.
Wer? Kommissionsvorsitzende*r
Wann? In Absprache mit Erstbetreuer nach Disputation. Erst nachdem der Erstgutachter die Erfüllung der Auflagen bescheinigt hat, beginnt die Abschlussphase.
Wer? Prüfungskommission; Doktorand*in
5. Abschluss
Wann? Nach Vorlage des Protokolls und ggf. schriftlicher Erklärung über die Erfüllung von Auflagen.
Was ist zu tun? Der*die Doktorand*in übermittelt nach Aufforderung des Promotionsausschuss die Dokumente zur Urkundenerstellung.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Deckblatt
- Abstract
- Formblatt Urkunde
Wer? Doktorand*in
Wann? Nach Erfüllung der Auflagen
Was ist zu tun? Veröffentlichung online oder über die Universitätsbibliothek, oder Verlag. Abgabe von drei gedruckten Exemplaren der Dissertation an die Hochschulbibliothek
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Abgabebescheinigung muss an den Promotionsausschuss übermittelt werden
Wer? Doktorand*in
Was ist zu tun? Der Doktorand*in erhält die Urkunde und darf ab diesem Zeitpunkt den Doktortitel tragen und verwenden.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Urkunde
Wer? Promotionsausschuss; Doktorand*in
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