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Praktikum

Praxisphase im Studium der Raumplanung an der TU Dortmund (Modul 25)

Voraussetzung für den Erwerb der Leistungspunkte (12 LP) des Moduls ist ein Nachweis über ein mindestens sechswöchiges Praktikum in Vollzeit (240 Stunden) oder eine im Gesamtumfang vergleichbare berufspraktische Erfahrung im Berufsfeld der Raumplanung, jedoch außerhalb der Fakultät. Das Praktikum kann jederzeit im Studium absolviert und auch in mehrere kürzere Praktika in verschiedenen Semestern geteilt werden. Ebenfalls können studienbegleitende fachliche Tätigkeiten mit einer geringen wöchentlichen Arbeitszeit bei entsprechend langer Dauer ebenfalls angerechnet werden. Entscheidend ist, dass im Laufe des Studiums sich insgesamt eine Praktikumszeit von sechs Wochen in Vollzeit summiert.

Zu den potentiellen Anbietern gehören der öf­fent­lichen Dienst, zivilgesellschaftliche Organisationen, Planungsbüros, privatwirtschaftlichen Un­ter­neh­men oder wis­sen­schaft­liche Ein­rich­tun­gen, jedoch nicht die Fa­kul­tät Raum­pla­nung selbst.

Für die An­er­ken­nung des Praktikums muss eine Praktikumsbestätigung bzw. ein Praktikumszeugnis beim Prüfungsausschuss der Fakultät (GB III, Raum 3.210) eingereicht werden, dass mindestens folgende Angaben enthält:

  • Angaben zum Arbeitsgeber
  • Dauer und wöchentliche Arbeitszeit des Praktikums
  • Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche des/der Praktikant*in

Soweit es sich um klassische Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder im Bereich der Raumplanung handelt, muss es keine Anfragen oder Anmeldungen im Vorfeld beim Prüfungsausschuss geben. Gibt es Unsicherheiten über die Anerkennungsmöglichkeiten, sollte dies im Vorfeld des Praktikums über die Praktikumsberatung (bachelor.rp@tu-dortmund.de) oder den Prüfungsausschuss (pa.rptu-dortmundde) geklärt werden.

Möchte der Arbeitsgeber einen Nachweis darüber erhalten, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Bachelorstudiums handelt, kann die entsprechende Bescheinigung beim Prüfungsausschuss per Mail angefragt werden. Für Masterstudierende kann keine Bescheinigung ausgestellt werden, da ein Pflichtpraktikum nicht Bestandteil des Masterstudiums ist.