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Praktikum

Praktikum im Rahmen von Modul 25

Rahmenbedingungen des Praktikums

Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls müssen 12 Leistungspunkte erworben werden. Voraussetzung dafür ist der Besuch des Berufsforums sowie der Nachweis über mindestens sechs Wochen Praktikum in Vollzeit (insgesamt 240 Stunden) oder eine vergleichbare berufspraktische Tätigkeit im Berufsfeld der Raumplanung, zum Beispiel als Werkstudent:in.

Das Praktikum kann zu jedem Zeitpunkt im Studium absolviert werden. Es ist auch möglich, die praktische Erfahrung auf mehrere kürzere Praktika über verschiedene Semester zu verteilen. Ebenso können studienbegleitende fachliche Tätigkeiten mit geringerer Wochenarbeitszeit angerechnet werden, wenn sie über einen entsprechend längeren Zeitraum stattfinden. Wichtig ist nur, dass sich insgesamt eine Praktikumszeit von mindestens sechs Wochen in Vollzeit ergibt.

Mögliche Praktikumsstellen sind zum Beispiel:

  • Einrichtungen des öffentlichen Dienstes wie z.B. kommunale Planungsämter oder Bezirksregierungen etc.
  • Planungsbüros
  • Unternehmen mit Bezug zur Raumplanung wie z.B. Immobilienunternehmen oder Energieversorger etc.
  • zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Naturschutzverbände oder Mietervereine etc..
  • wissenschaftliche Einrichtungen

Das Praktikum muss außerhalb der Fakultät Raumplanung stattfinden.

Anerkennung des Praktikums

Damit dein Praktikum anerkannt werden kann, musst du eine Praktikumsbestätigung oder ein Praktikumszeugnis beim Prüfungsausschuss der Fakultät einreichen (GB III, Raum 3.210). Das Dokument sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Arbeitgeber wie z.B. Name und Anschrift, Branche, Haupttätigkeitsfelder
  • Dauer und wöchentliche Arbeitszeit des Praktikums
  • Aufgaben und Tätigkeitsbereiche während des Praktikums

Wenn es sich um typische Arbeitgeber und Tätigkeitsfelder im Bereich der Raumplanung handelt, ist keine vorherige Anmeldungbeim Prüfungsausschuss notwendig.

Wenn du unsicher bist, ob eine Tätigkeit anerkannt werden kann, kläre das am besten vor Beginn des Praktikums mit der Praktikumsberatung oder dem Prüfungsausschuss.

Bescheinigung für Pflichtpraktika

  • Wenn dein Arbeitgeber eine Bestätigung benötigt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Bachelorstudiumshandelt, kannst du eine entsprechende Bescheinigung per E‑Mail beim Prüfungsausschuss anfordern.
  • Für Masterstudierende kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden, da im Masterstudiengang kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.