Übergang B.Sc. zu M.Sc. Raumplanung
Alle Studierenden im B.Sc. Raumplanung sind ohne Auflagen berechtigt, im Master zu studieren. Erfüllt werden muss die formale Voraussetzung nach §3 Abs. 1a Master-Prüfungsordnung, d.h. ein Bachelor-Abschluss mit mindestens der Note befriedigend (entspricht 3,59). Ein NC-Verfahren findet nicht statt und ist nicht geplant.
Studienbeginn im M.Sc. Raumplanung ist zu Beginn jedes Semesters.
Allgemeine Informationen zu den benötigten Unterlagen, Fristen, dem Verfahren und Formularen sowie der Bearbeitungszeit stehen in folgendem Dokument zur Einsicht zur Verfügung.