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Prüfungs­angelegenheiten

Allgemeine Prüfungs­hinweise

Prüfungsordnung

Prüfungsordnungen wer­den auf Grundlage von § 64 Hochschulgesetz NRW für jeden Studiengang getrennt erstellt, vom Fakultätsrat und von der Universitätsleitung ver­ab­schie­det und in den Amtlichen Mitteilungen der TU Dort­mund veröffentlicht. Sie sind rechtsverbindlich und ih­re Einhaltung kann im Zweifel beim zuständigen Verwaltungsgericht (Gelsenkirchen) eingefordert wer­den.

Hochschulgesetz NRW

Gegenstände der Prüfungsordnungen:

  • Die Ziele der Stu­di­en­gän­ge,
  • Allgemeine Bestimmungen, z. B. zum Zugang und zur Zulassung zu den Studiengängen,
  • Allgemeine Prüfungsregelungen, z. B. zu Prüfungsformen und zur Möglichkeit der Wiederholung oder Anrechnung von Prüfungsleistungen,
  • Besondere Prüfungsregelungen, z. B. zu Studienprojekten, Städtebaulichen Entwürfen oder Se­mi­na­ren,
  • Studienabschluss, z. B. Aufbau und Umfang des Stu­di­ums und die Ermittlung der Abschlussnote,
  • Besondere Schutzbestimmungen, z. B. für chronisch kranke oder körperlich beeinträchtigte Stu­die­ren­de sowie im Rahmen des Mutterschutzgesetzes

Die Prüfungsordnungen sind für alle Stu­die­ren­den maßgeblich.

Hier finden Sie alle aktuellen Prüfungsordnungen.

Im In­te­res­se­ der persönlich erscheinenden Stu­die­ren­den wer­den Telefonanrufe während der Öffnungszeiten in der Regel nicht entgegengenommen. Auch Sie hätten es nicht gerne, wenn Ihr persönliches Gespräch dauernd durch Telefonate unterbrochen werden würde. Hierfür bitten wir um Verständnis!

 

Adressänderungen sind bitte umgehend mit­hil­fe des Formulars dem Studierenden­sekretariat zu melden. Mit diesem Formular kann auch  die Än­de­rung des Namens oder der Staatsangehörigkeit angezeigt wer­den.

Wie kann ich dem Prü­fungs­aus­schuss (PA) Raum­pla­nung fristgerecht Post zukommen lassen?
Beachten Sie bitte, es gilt der Posteingangsstempel.
Folgende Zustellungsmöglichkeiten fristgebundener Schreiben stehen zur Ver­fü­gung:

  • per Post
    Technische Uni­ver­si­tät Dort­mund
    Prü­fungs­aus­schuss Raum­pla­nung
    August-Schmidt-Straße 10
    44227 Dort­mund
  • Campus Nord
    Einwurf in den Außenbriefkasten des Dezernat 4.3 – Zentrale Prüfungsverwaltung

persönlich
nur während des Sprechstunden des Prü­fungs­aus­schuss-Sekretariates
August-Schmidt-Straße 10
44227 Dort­mund

Zur Plagiatsprüfung schicken Sie bitte einen Link mit der von Ihnen auf ExaBase hochgeladenen Abschlussarbeit (z.B. über Sciebo oder WeTransfer) per Mail an den Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung pa.rptu-dortmundde.

Mündliche Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes müssen unmittelbar mit den Prüfer*innen vereinbart und im Prü­fungs­aus­schuss spätestens 14 Tage vor dem Termin an­ge­mel­det wer­den.

Nach §7 der Prüfungsordnung des Bachelor Raumplanung können Studierende mit länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Pflegeaufwand bei der Zuweisung von Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl bevorzugt werden. Sollten die in der Prüfungsordnung genannten Bedingungen zutreffen, wenden Sie sich bitte per Telefon oder formloser Mail an den Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung  pa.rptu-dortmundde. Dieser Hinweis betrifft die Seminar- und Übungsmodule der Fakultät. Beachten Sie jedoch, dass die Anzahl der Seminare in der Regel ausreichend für die Nachfrage ist. Die Platzvergabe erfolgt über die im Prüfungs­kalender angekündigten Platzvergaben.

Für Angleichstudierende im Master­studien­gang Raum­pla­nung gilt die Bachelor-Prüfungsordnung für die anzugleichenden Module aus dem Bachelor­studien­gang Raum­pla­nung.

Die Seminar- und Übungsplatzvergabe im Bachelor und im Master findet vor Beginn jedes Semesters statt. Bitte informieren Sie sich über den Prüfungs­kalender über die Fristen zur Teilnahme an der Platzvergabe. Jede(r) Studierende hat die Möglichkeit, bis zu drei Prioritäten auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass die Angabe nur eines einzelnen Seminars/ einer einzelnen Übung nicht zu einer höheren Wahrscheinlichkeit führt, das Seminar bzw. die Übung auch belegen zu können.

Siehe Härtefallregelung oben.

Atteste müssen zeitnah, gerne auch vorab per E-Mail im Dezernat 4.3 bei Frau Kitsche eingereicht werden.

Stu­die­ren­de, die in Stu­di­en­gän­gen an Uni­ver­si­tä­ten der UA Ruhr (TU Dort­mund, Ruhr-Uni­ver­si­tät Bo­chum und Uni­ver­si­tät Duis­burg-Essen) eingeschrieben sind, kön­nen im Rah­men der UA-Kooperatioonsvereinbarung Ver­an­stal­tun­gen an der Fa­kul­tät Raum­pla­nung belegen sowie Prüfungen ab­sol­vie­ren.

Die Bestätigung erfolgt durch die je­wei­ligen Lehrenden; ent­spre­chende Formulare sind beim Hauptstudiengang zu organisieren.

Gemäß §9 der Prüfungsordnung des Bachelor Raumplanung ist bei länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der zentralen Prüfungsverwaltung zu stellen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Prüfungsausschusses.

Prüfungsanmeldung für den