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Master Raumplanung

Angleichstudium

Sofern das vorhergehende Bachelorstudium einen geringeren Studienumfang aufweist als der Bachelor­studien­gang Raum­pla­nung der TU Dort­mund, können Bewerber*innen mit der Auflage zugelassen werden, fehlende Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen. Dies ist notwendig, da ein Masterabschluss entsprechend der Strukturvorgaben der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz grundsätzlich eine gesamte Studiendauer von 10 Semestern bzw. die Erarbeitung von 300 ETCS-Leistungspunkten erfordert. Je nach Umfang und Art der nachzuholenden Leis­tun­gen sind diese entweder während des Master-Stu­di­ums an der Fa­kul­tät Raum­pla­nung nachzuholen (Angleichstudium) oder vor Studienbeginn nachzuweisen. Sind Auflagen vor dem Studienbeginn nachzuweisen, ist eine Einschreibung erst ab dem Zeitpunkt mög­lich, zu dem die Auflagen erfüllt sind. Der maximale Umfang erteilter Auflagen beträgt in der Regel 60 LP bzw. und entspricht einem Zeitumfang von zwei Vollzeit-Studiensemestern.

Über den Umfang und die Ausgestaltung des Angleichstudiums entscheidet der Zulassungsausschuss der Fa­kul­tät. Für Absolvent*innen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiengangs sind dies in der Regel ca. 60 Leistungspunkte, bei ei­nem 7-semestrigen Bachelorabschluss ca. 30 Leistungspunkte.

Zugelassen wer­den kön­nen neben den Absolvent*innen anderer Planungsstudiengänge auch Absolvent*innen verwandter Stu­di­en­gän­ge mit raum- und planungsbezogenen Inhalten bzw. mit fachfremden Abschlüssen bei einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Raum­pla­nung (siehe Bewerbung und Zulassung). In diesem Fall wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der be­such­ten Kurse und absolvierten Prüfungen über ein Angleichstudium entschieden. Auch be­ruf­li­che Tätigkeiten im Bereich der Stadt- und Raum­pla­nung wer­den, ent­spre­chende Nachweise vorausgesetzt, durch den Zulassungsausschuss berücksichtigt.

Die Bewerbung und Einschreibung erfolgt immer zum M.Sc. Raum­pla­nung! Die Vorgaben zum Angleichstudium wer­den durch den Zulassungsausschuss auf dem Zu­lassungs­bescheid vermerkt und müssen während des Masterstu­di­ums an der Fa­kul­tät Raum­pla­nung nach­geholt wer­den. Eine erneute Bewerbung zum Master oder zu be­stimm­ten Master-Modulen erfolgt nicht. Leis­tun­gen aus dem Angleichstudium wer­den auf dem Master-Zeugnis vollständig, d.h. in­klu­si­ve Noten, bescheinigt. Sie fließen aber nicht in die Berechnung der Master-Abschlussnote ein.

Inhalte des Angleichstudiums

Bei der Ausgestaltung wird auf die Inhalte des zugrundeliegenden Bachelor-Studiengangs eingegangen und den Stu­die­ren­den, soweit mög­lich, auch Wahlfreiheit eröffnet. Somit werden mit dem Zulassungsbescheid individuell angepasst Auflagen zum Angleichstudium erteilt. Ausführliche Informationen zu den Modulen des Bachelorstudiums werden in den Informationen zum Bachelorstudium vermittelt. Im Folgenden werden beispielhaft zwei mögliche Varianten aufgeführt.

Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums - Variante 1 (62 LP):

Modul 5 Städtebaulicher Entwurf III 8 LP
Modul 7 Grundlagen der Raumplanung: Ökonomie 6 LP
Modul 13 Querschnittsmodul: Stadtgestaltung und Denkmalpflege 6 LP
Modul 15 Querschnittsmodul: Allgemeine Planungs­theorie 7 LP
Modul 17 Querschnittsmodul: Raumplanung International 7 LP
Modul 20 Sektoralplanung: Umwelt und Energie 6 LP
Modul 22 Sektoralplanung: Wohn- und Gewerbeimmobilien 6 LP
Modul 23 Aktuelle Fragen der Raumplanung 4 LP
Modul 25 Praxisphase 12 LP

Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums - Variante 2 (63 LP):

Modul 4 Städtebaulicher Entwurf I und II 24 LP
Modul 8 Grundlagen der Raumplanung: Raum, Recht und Verwaltung 9 LP
Modul 10.3 Graphische Analyse- und Darstellungsmethoden, Teil CAD 4 LP
Modul 15 Querschnittsmodul: Allgemeine Planungs­theorie 7 LP
Modul 16 Querschnittsmodul: Methoden, Verfahren und In­stru­men­te 7 LP
Module 19-22 Sektoralplanungen 12 LP*

*Individuelle Wahlmöglichkeit

Für verwandte Stu­di­en­gän­ge mit ei­nem geringerem Studienumfang als 240 LP gelten die oben genannten Mög­lich­keiten. Zusätzliche Leis­tun­gen kön­nen gefordert wer­den, wenn im Einzelfall Inhalte im Vergleich zum B.Sc. Raum­pla­nung fehlen, die für ein erfolgreiches Studium er­for­der­lich sind und im B.Sc. Raum­pla­nung gelehrt wer­den (§3 Abs. 5 MPO 2012). Dies kön­nen auch Grundlagenmodule des Bachelor-Stu­di­ums sein, bei­spiels­weise im Bereich des Bau-, Verwaltungs- und Planungsrechts oder der graphischen Analyse- und Darstellungsmethoden.

Teil­zeit­studium

Auf Wunsch kann der M.Sc. Raum­pla­nung auch in Teilzeit studiert wer­den. Die Entscheidung für das Teilzeit-Studium muss bei der Einschreibung getroffen wer­den und gilt dann zu­nächst für das laufende Semester. Absolviert wer­den kön­nen dann i.d.R. maximal 20 LP pro Semester, so dass sich eine Regel­studien­zeit von 3 Semestern ergibt.

Die Abfolge von Ver­an­stal­tun­gen und Modulen bzw. Prüfungsleistungen ist nicht vorgegeben und kann flexibel nach Veranstaltungsangebot und individueller Wahl gestaltet wer­den. Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) wird dabei entweder im ersten oder im zweiten Semester des Stu­di­ums absolviert.

Die Master-Arbeit (Modul 4) wird in vier Monaten studienbegleitend bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist ist für Stu­die­ren­de in Teilzeit unverändert. Im Gegensatz zum Studium in Vollzeit wer­den während der Bearbeitung der Master-Arbeit aber keine weiteren Ver­an­stal­tun­gen belegt oder Prüfungsleistungen absolviert. Die Master-Arbeit sollte spätestens zu Beginn des dritten Semesters an­ge­mel­det wer­den, so dass das Studium bis zum Ablauf des Semesters ab­ge­schlos­sen wer­den kann.

Auflagen aus dem Angleichstudium kön­nen ebenfalls in der Studienform Teilzeit absolviert wer­den. Verlangte Auflagen müssen zwingend vollständig absolviert wer­den. Sofern es sich dabei um Module oder Modulelemente handelt, in denen nur einmal jährlich ein Veranstaltungsangebot stattfindet, ist die Flexibilität hier geringer als im Master-Studium.

Die Studierbarkeit in Teilzeit kann für Auflagen im Angleichstudium dementsprechend nicht uneingeschränkt garantiert wer­den. Die Mög­lich­keiten sollten individuell vor Semesterbeginn geprüft wer­den. Für die Bewerbung und Zulassung gelten keine speziellen Re­ge­lung­en oder An­for­der­ungen. Für ein Studium in Teilzeit ist die Förderung nach BAföG i. d. R. nicht mög­lich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stu­di­en­fach­be­ra­tung M.Sc.