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Dr. Phillip Fest zum Honorarprofessor ernannt

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Dr. Phillip Fest zum Honorarprofessor ernannt. © Oliver Schaper​/​TU Dortmund

Die Fakultät gratuliert Dr. Phillip Fest herzlich zur Ernennung als Honorarprofessor an der Fakultät Raumplanung.

Herr Dr. Fest ist seit mehr als fünf Jahren Lehrbeauftragter der Fakultät Raumplanung und hat als eigenständige Lehre Seminare im Bachelor-Studiengang Raumplanung (Modul 23, Planungsrecht für die Energiewende) und Masterseminare im Vertiefungsschwerpunkt Erneuerbare Energien (Modul 3, Planungs- und Genehmigungsrecht für die Energieinfrastruktur) gehalten. Die Fakultät freut sich sehr, dieses Engagement nun mit der Verleihung der Honorarprofessur zu würdigen. Das Bild zeigt Herrn Hon.-Prof. Dr. Fest zusammen mit dem Dekan der Fakultät Raumplanung, Prof. Dr. Wiechmann, und den Rektor der TU Dortmund, Prof. Dr. Manfred Bayer, bei der Urkundenvergabe am 18. März 2021.

Dr. Fest leitet das Referat Energieinfrastruktur, Atomrecht in der Energieabteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Fachaufsicht über die Planfeststellungsbehörden für Energieanlagen und über die Beteiligung des Landes an der maßgeblichen Bundesgesetzgebung sowie als Kommentator im De Gruyter-Kommentar zum Netzausbau ist er vielfältig mit den einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht und darüber hinaus befasst und vertraut. Dies fließt vielfältig in seine Lehre ein.

Im Rahmen seiner Lehrtätigkeit werden schwerpunktmäßig sowohl die Spezifika von Planung und Genehmigung verschiedener Energieanlagen, als auch die über Vorhabenkategorien hinweg identischen Herausforderungen näher betrachtet. Nordrhein-Westfalen ist dabei als Energieland in der Energiewende von einer großen Breite an Vorhaben und Vorhabenträgern mit Projekten auch über Nordrhein-Westfalen hinaus gekennzeichnet, die vielfältige Beispiele für zukünftige Fehlervermeidung wie auch erfolgreiche und rechtssichere Planung und Genehmigung bieten. Die Lehrtätigkeit von Dr. Fest zielt darauf ab,  über den Blick auf Fälle aus der Praxis einen Beitrag dazu zu leisten, Studierende auf die Herausforderungen der rechtssicheren Planung und Genehmigung von Energieanlagen vorzubereiten.