Allgemeine Prüfungshinweise
Prüfungsordnung
Prüfungsordnungen werden auf Grundlage von § 64 Hochschulgesetz NRW für jeden Studiengang getrennt erstellt, vom Fakultätsrat und von der Universitätsleitung verabschiedet und in den Amtlichen Mitteilungen der TU Dortmund veröffentlicht. Sie sind rechtsverbindlich und ihre Einhaltung kann im Zweifel beim zuständigen Verwaltungsgericht (Gelsenkirchen) eingefordert werden.
Gegenstände der Prüfungsordnungen:
- Die Ziele der Studiengänge,
- Allgemeine Bestimmungen, z. B. zum Zugang und zur Zulassung zu den Studiengängen,
- Allgemeine Prüfungsregelungen, z. B. zu Prüfungsformen und zur Möglichkeit der Wiederholung oder Anrechnung von Prüfungsleistungen,
- Besondere Prüfungsregelungen, z. B. zu Studienprojekten, Städtebaulichen Entwürfen oder Seminaren,
- Studienabschluss, z. B. Aufbau und Umfang des Studiums und die Ermittlung der Abschlussnote,
- Besondere Schutzbestimmungen, z. B. für chronisch kranke oder körperlich beeinträchtigte Studierende sowie im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
Die Prüfungsordnungen sind für alle Studierenden maßgeblich.
Hier finden Sie alle aktuellen Prüfungsordnungen.
Im Interesse der persönlich erscheinenden Studierenden werden Telefonanrufe während der Öffnungszeiten in der Regel nicht entgegengenommen. Auch Sie hätten es nicht gerne, wenn Ihr persönliches Gespräch dauernd durch Telefonate unterbrochen werden würde. Hierfür bitten wir um Verständnis!
Adressänderungen sind bitte umgehend mithilfe des Formulars dem Studierendensekretariat zu melden. Mit diesem Formular kann auch die Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit angezeigt werden.
Wie kann ich dem Prüfungsausschuss (PA) Raumplanung fristgerecht Post zukommen lassen?
Beachten Sie bitte, es gilt der Posteingangsstempel.
Folgende Zustellungsmöglichkeiten fristgebundener Schreiben stehen zur Verfügung:
- per Post
Technische Universität Dortmund
Prüfungsausschuss Raumplanung
August-Schmidt-Straße 10
44227 Dortmund
- Campus Nord
Einwurf in den Außenbriefkasten des Dezernat 4.3 – Zentrale Prüfungsverwaltung
persönlich
nur während des Sprechstunden des Prüfungsausschuss-Sekretariates
August-Schmidt-Straße 10
44227 Dortmund
Zur Plagiatsprüfung schicken Sie bitte einen Link mit der von Ihnen auf ExaBase hochgeladenen Abschlussarbeit (z.B. über Sciebo oder WeTransfer) per Mail an den Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung pa.rptu-dortmundde.
Mündliche Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes müssen unmittelbar mit den Prüfer*innen vereinbart und im Prüfungsausschuss spätestens 14 Tage vor dem Termin angemeldet werden.
Nach §7 der Prüfungsordnung des Bachelor Raumplanung können Studierende mit länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Pflegeaufwand bei der Zuweisung von Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl bevorzugt werden. Sollten die in der Prüfungsordnung genannten Bedingungen zutreffen, wenden Sie sich bitte per Telefon oder formloser Mail an den Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung pa.rptu-dortmundde. Dieser Hinweis betrifft die Seminar- und Übungsmodule der Fakultät. Beachten Sie jedoch, dass die Anzahl der Seminare in der Regel ausreichend für die Nachfrage ist. Die Platzvergabe erfolgt über die im Prüfungskalender angekündigten Platzvergaben.
Für Angleichstudierende im Masterstudiengang Raumplanung gilt die Bachelor-Prüfungsordnung für die anzugleichenden Module aus dem Bachelorstudiengang Raumplanung.
Die Seminar- und Übungsplatzvergabe im Bachelor und im Master findet vor Beginn jedes Semesters statt. Bitte informieren Sie sich über den Prüfungskalender über die Fristen zur Teilnahme an der Platzvergabe. Jede(r) Studierende hat die Möglichkeit, bis zu drei Prioritäten auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass die Angabe nur eines einzelnen Seminars/ einer einzelnen Übung nicht zu einer höheren Wahrscheinlichkeit führt, das Seminar bzw. die Übung auch belegen zu können.
Siehe Härtefallregelung oben.
Atteste müssen zeitnah, gerne auch vorab per E-Mail im Dezernat 4.3 bei Frau Kitsche eingereicht werden.
Studierende, die in Studiengängen an Universitäten der UA Ruhr (TU Dortmund, Ruhr-Universität Bochum und Universität Duisburg-Essen) eingeschrieben sind, können im Rahmen der UA-Kooperatioonsvereinbarung Veranstaltungen an der Fakultät Raumplanung belegen sowie Prüfungen absolvieren.
Die Bestätigung erfolgt durch die jeweiligen Lehrenden; entsprechende Formulare sind beim Hauptstudiengang zu organisieren.
Gemäß §9 der Prüfungsordnung des Bachelor Raumplanung ist bei länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung ein Antrag auf Nachteilsausgleich in der zentralen Prüfungsverwaltung zu stellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Prüfungsausschusses.