Bewerbung und Zulassung
Der Master-Studiengang Raumplanung ist nach der Master-Prüfungsordnung 2019 (MPO 2019) zugangsbeschränkt, aber nicht zulassungsbeschränkt. D.h. es müssen gewisse fachliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Generell zugangsberechtigt sind alle Studierende, die ein qualifiziertes (mit der Note „befriedigend“) abgeschlossenes Bachelorstudium nachweisen und sich einem der folgenden Fälle zuordnen lassen:
- Fall A: Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Raumplanung an der TU Dortmund
- Fall B: Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von mindestens 240 LP
- Fall C: Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von weniger als 240 LP
- Fall D: Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung aus dem Ausland
- Fall E: Absolvent/-innen eines verwandten Studiengangs
Die Entscheidung über die Zulassung trifft immer und einzelfallbezogen der Zulassungsausschuss der Fakultät Raumplanung. Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für das Semester gültig, für das sie beantragt und ausgestellt wurde. Erfolgt im betreffenden Semester keine Einschreibung, verfällt die Zulassung.
Für den englischsprachigen Masterstudiengang Spatial Planning werden folgende Sprachkenntnisse verlangt: TOEFL (550 points paper based, 213 computer based, 80 internet based) oder IELTS (Minimum 6,0 points) oder MELAB (Minimum 78 points)
Bewerbungsschluss:
31. Januar (für das Sommersemester)
31. Juli (für das Wintersemester)
Bewerbungsschluss für internationale Studierende (Fall D):
15.12. (für das Sommersemester)
15.05. (für das Wintersemester)
Alle Informationen zur Einsendung der Bewerbungsunterlagen finden Sie in dem PDF-Dokument zu den Bewerbungsunterlagen.
Die Einschreibung erfolgt online unter https://www.tu-dortmund.de/uni/de/studierende/einschreibung/onlineeinschreibung/index.html