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Master Raumplanung

Bachelorabschluss von einer anderen Uni

Auch wenn du keinen Bachelor Raumplanung von der Fakultät Raumplanung hast, kannst du zum Master Raumplanung zugelassen werden. Neben Absolventinnen anderer Planungsstudiengänge sind auch Bewerberinnen aus verwandten Fächern mit raum- oder planungsbezogenen Inhalten willkommen.
Selbst mit einem fachfremden Abschluss hast du Chancen – vorausgesetzt, du bringst mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Stadt- oder Raumplanung mit. 

Der Zulassungsausschuss prüft dann individuell deinen Studienverlauf, besuchte Kurse und bisherige Prüfungen und entscheidet, ob und welche Inhalte du im Rahmen eines Angleichstudiums nachholen musst. Auch berufliche Erfahrungen können dabei anerkannt werden – sofern du entsprechende Nachweise einreichst. 

Wenn dein Bachelorstudium weniger umfangreich war als der Bachelor Raumplanung an der TU Dortmund, kannst du trotzdem zum Master zugelassen werden – mit der Auflage, fehlende Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen. Das ist nötig, weil ein kompletter Masterabschluss insgesamt 10 Semester bzw. 300 ECTS-Punkte umfasst.

Je nachdem, wie viel dir noch fehlt: 

  • Du holst die Leistungen während des Masters an unserer Fakultät nach (das nennt sich Angleichstudium), oder
  • du weist sie vor Studienbeginn nach.

Wenn du Auflagen vor dem Start erfüllen musst, kannst du dich erst einschreiben, sobald diese erledigt sind. Der maximale Umfang liegt bei etwa 60 Leistungspunkten, also rund zwei Vollzeitsemestern.

Icon Promotion / Promotionsprüfung

Der Zulassungsausschuss der Fakultät Raumplanung schaut sich deinen bisherigen Studienverlauf genau an und legt fest, welche Inhalte du nachholen musst.
Typischerweise gilt: 

  • Bei einem 6‑semestrigen Bachelor sind es ca. 60 LP
  • Bei einem 7‑semestrigen Bachelor etwa 30 LP

Auch Bewerber:innen aus verwandten Studiengängen mit raumbezogenen Themen können zugelassen werden – ebenso Personen mit fachfremdem Abschluss und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Raumplanung. Der Ausschuss prüft dann individuell deine bisherigen Kurse und Tätigkeiten.

  • Du bewirbst dich immer direkt für den M.Sc. Raumplanung.
  • Die Auflagen fürs Angleichstudium stehen auf deinem Zulassungsbescheid und müssen während deines Masterstudiums erfüllt werden.
  • Eine separate Bewerbung für einzelne Module brauchst du nicht.
  • Für die Leistungen aus dem Angleichstudium gibt es eine Notenübersicht, die den Abschlussdokumenten beiliegt – sie zählen aber nicht zur Berechnung deiner Master-Endnote.
Bildschirm mit dem Symbol einer Checkliste mit Haken

Die Inhalte richten sich nach deinem bisherigen Studium – so bekommst du individuell passende Module zugewiesen und hast dabei meist auch etwas Wahlfreiheit. Typische Beispiele sind z. B.:

  • Städtebaulicher Entwurf
  • Grundlagen der Raumplanung (Ökonomie, Recht & Verwaltung)
  • Querschnittsmodule wie Stadtgestaltung oder Planungs­theorie
  • Sektoralplanungen (Umwelt, Energie, Wohnen etc.)
  • Praxisphase 

Je nach Vorbildung kann dein Paket unterschiedlich aussehen – manchmal rund 60 LP über zwei Semester verteilt.

  • Fehlende Inhalte aus dem Bachelor kannst du gezielt im Angleichstudium nachholen.
  • Alles wird individuell geprüft und angepasst - niemand bekommt „Standardauflagen“.
  • Deine Chancen stehen gut: Auch verwandte Studiengänge oder Berufserfahrung können anerkannt werden! 

Auch Auflagen aus dem Angleichstudium kannst du in Teilzeit absolvieren – hier hängt die Flexibilität allerdings vom Veranstaltungsangebot ab. Prüfe am besten vor Semesterbeginn, was möglich ist. Für Bewerbung und Zulassung gelten keine besonderen Regeln; BAföG gibt es in Teilzeit aber meist nicht. 

Bei der Ausgestaltung wird auf die Inhalte des zugrundeliegenden Bachelor-Studiengangs eingegangen und den Stu­die­ren­den, soweit mög­lich, auch Wahlfreiheit eröffnet. Somit werden mit dem Zulassungsbescheid individuell angepasst Auflagen zum Angleichstudium erteilt. Ausführliche Informationen zu den Modulen des Bachelorstudiums werden in den Informationen zum Bachelorstudium vermittelt. Im Folgenden werden beispielhaft zwei mögliche Varianten aufgeführt.

Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums

Modul 4Städtebaulicher Entwurf I und II24 LP
Modul 8Grundlagen der Raumplanung: Raum, Recht und Verwaltung9 LP
Modul 10.3Graphische Analyse- und Darstellungsmethoden, Teil CAD4 LP
Modul 15Querschnittsmodul: Allgemeine Planungs­theorie7 LP
Modul 16Querschnittsmodul: Methoden, Verfahren und In­stru­men­te7 LP
Module 19-22Sektoralplanungen*12 LP

*Individuelle Wahlmöglichkeit

Für verwandte Stu­di­en­gän­ge mit ei­nem geringerem Studienumfang als 240 LP gelten die oben genannten Mög­lich­keiten. Zusätzliche Leis­tun­gen kön­nen gefordert wer­den, wenn im Einzelfall Inhalte im Vergleich zum B.Sc. Raum­pla­nung fehlen, die für ein erfolgreiches Studium er­for­der­lich sind und im B.Sc. Raum­pla­nung gelehrt wer­den (§3 Abs. 5 MPO 2012). Dies kön­nen auch Grundlagenmodule des Bachelor-Stu­di­ums sein, bei­spiels­weise im Bereich des Bau-, Verwaltungs- und Planungsrechts oder der graphischen Analyse- und Darstellungsmethoden.

Job & Master

Auf Wunsch kann der M.Sc. Raumplanung auch in Teilzeit studiert werden. Die Entscheidung für das Teilzeit-Studium muss bei der Einschreibung getroffen wer­den und gilt dann zu­nächst für das laufende Semester. Absolviert wer­den kön­nen dann i.d.R. maximal 20 LP pro Semester, so dass sich eine Regelstudienzeit von 3 Semestern ergibt.

Die Abfolge von Ver­an­stal­tun­gen und Modulen bzw. Prüfungsleistungen ist nicht vorgegeben und kann flexibel nach Veranstaltungsangebot und individueller Wahl gestaltet wer­den. Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) wird dabei entweder im ersten oder im zweiten Semester des Studiums absolviert.

Die Master-Arbeit (Modul 4) wird in vier Monaten studienbegleitend bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist ist für Stu­die­ren­de in Teilzeit unverändert. Im Gegensatz zum Studium in Vollzeit wer­den während der Bearbeitung der Master-Arbeit aber keine weiteren Ver­an­stal­tun­gen belegt oder Prüfungsleistungen absolviert. Die Master-Arbeit sollte spätestens zu Beginn des dritten Semesters an­ge­mel­det wer­den, so dass das Studium bis zum Ablauf des Semesters ab­ge­schlos­sen wer­den kann.

Auflagen aus dem Angleichstudium kön­nen ebenfalls in der Studienform Teilzeit absolviert wer­den. Verlangte Auflagen müssen zwingend vollständig absolviert wer­den. Sofern es sich dabei um Module oder Modulelemente handelt, in denen nur einmal jährlich ein Veranstaltungsangebot stattfindet, ist die Flexibilität hier geringer als im Master-Studium.

Die Studierbarkeit in Teilzeit kann für Auflagen im Angleichstudium dementsprechend nicht uneingeschränkt garantiert wer­den. Die Mög­lich­keiten sollten individuell vor Semesterbeginn geprüft wer­den. Für die Bewerbung und Zulassung gelten keine speziellen Regelungen oder Anfor­der­ungen. Für ein Studium in Teilzeit ist die Förderung nach BAföG i. d. R. nicht mög­lich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stu­di­en­fach­be­ra­tung M.Sc.