Angleichstudium
Sofern das vorhergehende Bachelorstudium einen geringeren Studienumfang aufweist als der Bachelorstudiengang Raumplanung der TU Dortmund, können Bewerber*innen mit der Auflage zugelassen werden, fehlende Studien- und Prüfungsleistungen nachzuholen. Dies ist notwendig, da ein Masterabschluss entsprechend der Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz grundsätzlich eine gesamte Studiendauer von 10 Semestern bzw. die Erarbeitung von 300 ETCS-Leistungspunkten erfordert. Je nach Umfang und Art der nachzuholenden Leistungen sind diese entweder während des Master-Studiums an der Fakultät Raumplanung nachzuholen (Angleichstudium) oder vor Studienbeginn nachzuweisen. Sind Auflagen vor dem Studienbeginn nachzuweisen, ist eine Einschreibung erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Auflagen erfüllt sind. Der maximale Umfang erteilter Auflagen beträgt in der Regel 60 LP bzw. und entspricht einem Zeitumfang von zwei Vollzeit-Studiensemestern.
Über den Umfang und die Ausgestaltung des Angleichstudiums entscheidet der Zulassungsausschuss der Fakultät. Für Absolvent*innen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiengangs sind dies in der Regel ca. 60 Leistungspunkte, bei einem 7-semestrigen Bachelorabschluss ca. 30 Leistungspunkte.
Zugelassen werden können neben den Absolvent*innen anderer Planungsstudiengänge auch Absolvent*innen verwandter Studiengänge mit raum- und planungsbezogenen Inhalten bzw. mit fachfremden Abschlüssen bei einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Raumplanung (siehe Bewerbung und Zulassung). In diesem Fall wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen über ein Angleichstudium entschieden. Auch berufliche Tätigkeiten im Bereich der Stadt- und Raumplanung werden, entsprechende Nachweise vorausgesetzt, durch den Zulassungsausschuss berücksichtigt.
Die Bewerbung und Einschreibung erfolgt immer zum M.Sc. Raumplanung! Die Vorgaben zum Angleichstudium werden durch den Zulassungsausschuss auf dem Zulassungsbescheid vermerkt und müssen während des Masterstudiums an der Fakultät Raumplanung nachgeholt werden. Eine erneute Bewerbung zum Master oder zu bestimmten Master-Modulen erfolgt nicht. Leistungen aus dem Angleichstudium werden auf dem Master-Zeugnis vollständig, d.h. inklusive Noten, bescheinigt. Sie fließen aber nicht in die Berechnung der Master-Abschlussnote ein.
Inhalte des Angleichstudiums
Bei der Ausgestaltung wird auf die Inhalte des zugrundeliegenden Bachelor-Studiengangs eingegangen und den Studierenden, soweit möglich, auch Wahlfreiheit eröffnet. Somit werden mit dem Zulassungsbescheid individuell angepasst Auflagen zum Angleichstudium erteilt. Ausführliche Informationen zu den Modulen des Bachelorstudiums werden in den Informationen zum Bachelorstudium vermittelt. Im Folgenden werden beispielhaft zwei mögliche Varianten aufgeführt.
Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums - Variante 1 (62 LP):
Modul 5 | Städtebaulicher Entwurf III | 8 LP |
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Modul 7 | Grundlagen der Raumplanung: Ökonomie | 6 LP |
Modul 13 | Querschnittsmodul: Stadtgestaltung und Denkmalpflege | 6 LP |
Modul 15 | Querschnittsmodul: Allgemeine Planungstheorie | 7 LP |
Modul 17 | Querschnittsmodul: Raumplanung International | 7 LP |
Modul 20 | Sektoralplanung: Umwelt und Energie | 6 LP |
Modul 22 | Sektoralplanung: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 6 LP |
Modul 23 | Aktuelle Fragen der Raumplanung | 4 LP |
Modul 25 | Praxisphase | 12 LP |
Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums - Variante 2 (63 LP):
Modul 4 | Städtebaulicher Entwurf I und II | 24 LP |
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Modul 8 | Grundlagen der Raumplanung: Raum, Recht und Verwaltung | 9 LP |
Modul 10.3 | Graphische Analyse- und Darstellungsmethoden, Teil CAD | 4 LP |
Modul 15 | Querschnittsmodul: Allgemeine Planungstheorie | 7 LP |
Modul 16 | Querschnittsmodul: Methoden, Verfahren und Instrumente | 7 LP |
Module 19-22 | Sektoralplanungen | 12 LP* |
*Individuelle Wahlmöglichkeit
Für verwandte Studiengänge mit einem geringerem Studienumfang als 240 LP gelten die oben genannten Möglichkeiten. Zusätzliche Leistungen können gefordert werden, wenn im Einzelfall Inhalte im Vergleich zum B.Sc. Raumplanung fehlen, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind und im B.Sc. Raumplanung gelehrt werden (§3 Abs. 5 MPO 2012). Dies können auch Grundlagenmodule des Bachelor-Studiums sein, beispielsweise im Bereich des Bau-, Verwaltungs- und Planungsrechts oder der graphischen Analyse- und Darstellungsmethoden.
Teilzeitstudium
Auf Wunsch kann der M.Sc. Raumplanung auch in Teilzeit studiert werden. Die Entscheidung für das Teilzeit-Studium muss bei der Einschreibung getroffen werden und gilt dann zunächst für das laufende Semester. Absolviert werden können dann i.d.R. maximal 20 LP pro Semester, so dass sich eine Regelstudienzeit von 3 Semestern ergibt.
Die Abfolge von Veranstaltungen und Modulen bzw. Prüfungsleistungen ist nicht vorgegeben und kann flexibel nach Veranstaltungsangebot und individueller Wahl gestaltet werden. Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) wird dabei entweder im ersten oder im zweiten Semester des Studiums absolviert.
Die Master-Arbeit (Modul 4) wird in vier Monaten studienbegleitend bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist ist für Studierende in Teilzeit unverändert. Im Gegensatz zum Studium in Vollzeit werden während der Bearbeitung der Master-Arbeit aber keine weiteren Veranstaltungen belegt oder Prüfungsleistungen absolviert. Die Master-Arbeit sollte spätestens zu Beginn des dritten Semesters angemeldet werden, so dass das Studium bis zum Ablauf des Semesters abgeschlossen werden kann.
Auflagen aus dem Angleichstudium können ebenfalls in der Studienform Teilzeit absolviert werden. Verlangte Auflagen müssen zwingend vollständig absolviert werden. Sofern es sich dabei um Module oder Modulelemente handelt, in denen nur einmal jährlich ein Veranstaltungsangebot stattfindet, ist die Flexibilität hier geringer als im Master-Studium.
Die Studierbarkeit in Teilzeit kann für Auflagen im Angleichstudium dementsprechend nicht uneingeschränkt garantiert werden. Die Möglichkeiten sollten individuell vor Semesterbeginn geprüft werden. Für die Bewerbung und Zulassung gelten keine speziellen Regelungen oder Anforderungen. Für ein Studium in Teilzeit ist die Förderung nach BAföG i. d. R. nicht möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung M.Sc.