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Pro­mo­tions­aus­schuss

Promotionsablauf

Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und streben den Doktortitel an? Es gibt einige Schritte, die an diesem Punkt bedacht werden sollten.

Die Promotion wird nicht zentral durch die Universität geregelt und es gibt keine zentrale Zulassungsstelle, an die Sie sich wenden können. Stattdessen bestimmt und regelt jede Fakultät der TU Dortmund die Promotion für sich selbst und ist verantwortlich für die Anmeldung und Aufnahme der Promovierenden ihrer Fakultät.

Eine Figur springt von über die einzelnen Phasen des Promotionsablaufs.

1. Antragsphase

Wann? Vor der Antragsstellung

Was ist zu tun? Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen zur Zulassung nach § 4 Promotions­ordnung 2024 erfüllen.

Wer? Antragsteller*in

Wann? Vor der Antragsstellung

Was ist zu tun? Vor dem Antrag auf Promotion muss jede Bewerber*in eine Betreuung für die Promotion gefunden haben. Diese Person muss aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen der Fakultät sein und das entsprechende Fachwissen haben. Es empfiehlt sich, den in Frage kommenden Personen ein Exposé einzureichen. Der Pro­mo­tions­aus­schuss ist nicht in die Suche nach der Betreuung involviert.

Wer? Antragsteller*in

Wann? Vor der Antragsstellung

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Viele der auftauchenden Fragen werden durch die Promotions­ordnung geklärt. Sie ist das rechtlich geltende Dokument rund um die Promotion

Wer? Antragsteller*in

Wann? Jederzeit, spätestens 3 Wochen vor der Promotionsausschusssitzung 

Was ist zu tun? Bitte senden Sie den Antrag inkl. aller benötigten Anlagen in einer E-Mail gebündelt an proma.rptu-dortmundde

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?

  • Antragsvordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zeugnisse oder beglaubigte Kopien (AHR bis Master inkl. Transcripts)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Betreuungszusage durch den*die betreuenden Hochschullehrer*in

Zusätzlich sind die beglaubigten Zeugnisse einzureichen. Empfänger:
Technische Universität Dortmund
Fakultät Raumplanung
Pro­mo­tions­aus­schuss
August-Schmidt-Str.10
44227 Dortmund

Wer? Antragsteller*in

Wann? Unmittelbar nach der Promotionsausschusssitzung

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Schriftliche Informationen des Promotionsausschusses zur Zulassung per E-Mail mit ggf. den zu erfüllenden Auflagen

Wer? Pro­mo­tions­aus­schuss

Wann? Innerhalb von 3 Wochen nach Zulassung

Was ist zu tun? Immatrikulation als Doktorand*in im Promotionsstudium Raumplanung (Beim Studierendensekretariat/Referat Internationales) 

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? 

  • Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
  • Dokument Zulassung (auch vorläufige Zulassung) als Doktorand
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses
  • Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
  • Exmatrikulationsbescheinigung(en)
  • Kopie des Personalausweises
  • Krankenversicherungsnachweis oder Befreiungsnachweis
  • Passbild
  • Einzugsermächtigung für Studentenwerksbeiträge und Verwaltungsgebühren

Wer? Doktorand*in /Studierendensekretariat

Wann? Nach Immatrikulation

Was ist zu tun? Immatrikulationsbescheinigung an den Pro­mo­tions­aus­schuss senden

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? 

  • Immatrikulationsbescheinigung

Wer? Doktorand*in

Wann? Nach der Zulassung

Was ist zu tun? Betreuungsvereinbarung herunterladen und gemeinsam mit Betreuer/Betreuerin unterzeichnen und anschließend an den Pro­mo­tions­aus­schuss senden

Wer? Doktorand*in

2. Bearbeitung, Forschung, Erstellung der Dissertation

Wann? Nach Erhalt einer vorläufigen Zulassung

Was ist zu tun? 

  • Liegt dem/der Doktorand*in eine vorläufige Zulassung vor, sind bis zu 30 Credits in einem promotionsvorbereitendem Studium zu absolvieren (in Abstimmung mit dem/der Betreuer*in)
  • Der Nachweis ist dem Pro­mo­tions­aus­schuss vorzulegen, um die finale Zulassung zur Promotion zu erhalten

Wer? Doktorand*in

Wann? 3 Jahre

Was ist zu tun?

  • ggf. promotionsvorbereitendes Studium absolvieren
  • Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
  • Dissertation schreiben (falls gewünscht ist eine LateX Vorlage zur Erstellung einer Dissertation im Downloadbereich erhältlich)

Wer? Doktorand*in

 

Bei einer Bearbeitungszeit von mehr als 3 Jahren muss eine Verlängerung der Promotionszeit beantragt werden. Dies geschieht mittels eines formlosen Antrages unter Angabe einer Begründung sowie der Matrikelnummer. Dieser Antrag ist an den Pro­mo­tions­aus­schuss zu richten.

Was ist zu tun?

  • Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
  • Die Bescheinigung über das Absolvieren des strukturierten Doktorandenprogramms erhalten Sie nach Erfüllung von Ihrem Erstbetreuer
  • Der Nachweis ist vor oder gleichzeitig mit der Abgabe des Dissertation beim Pro­mo­tions­aus­schuss einzureichen

Wer? Doktorand*in

Wann? 3-6 Monate vor der Abgabe

Was ist zu tun? 

  • sofern eine vorläufige Zulassung vorliegt, das promotionsvorbereitende Studium abschließen und Bestätigung bei dem/der Betreuer*in einholen
  • Vorbereitung des Antrags auf Vervollständigung der Prüfungskommission gemäß PromO 2018, § 13 bzw. PromO 2024, § 14 (formlos per Brief)
  • ggf. Vorbereitung des Antrags auf Titeländerung (formlos per Brief)
  • Vorbereitung des Antrags auf Annahme der Dissertation (formlos per Brief)
  • Vorbereitung der schriftlichen eidesstattlichen Versicherung / Erklärungen gemäß PromO 2018, § 11 bzw. PromO 2024, § 12 (bitte in der Dissertation einbauen)
  • Strukturiertes Doktorandenprogramm abschließen und Bestätigung der/des Betreuers*in

Wer? Doktorand*in (in Absprache mit Betreuer*in)

3. Nach Fertigstellung

Wann? Jederzeit, jedoch vor Abgabe der Dissertation

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?

  • Antrag auf Vervollständigung der Prüfungskommission gemäß PromO 2018, § 13 bzw. PromO 2024, § 14 (formlos per Brief)
  • ggf. Antrags auf Titeländerung (formlos per Brief)

Wer? Doktorand*in

Wann? Unmittelbar nach Entscheidung des Promotionsausschusses

Was ist zu tun? Pro­mo­tions­aus­schuss übersendet Antragsbeschlüsse an Doktorand*in

Wer? Pro­mo­tions­aus­schuss

4. Prüfungsphase

Wann? Erfolgt frühestens nach Erhalt aller Beschlüsse und Vervollständigung aller Dokumente

Was ist zu tun? Die Abgabe erfolgt im Sekretariat des Promotionsausschusses (GB III Raum 3.212). Vorab bitte einen Termin im Sekretariat vereinbaren. Alternativ kann die Abgabe auch per Post erfolgen:

Technische Universität Dortmund
Fakultät Raumplanung
Pro­mo­tions­aus­schuss
August-Schmidt-Str. 10
44227 Dortmund

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?

  • Nach Promotions­ordnung (2018)
    • Antrag auf Annahme der Dissertation (formloser Brief mit Namen, Anschrift, Matrikelnummer, Thema der Dissertation, Datum, Unterschrift)
    • Dissertation in vier gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren und als PDF-Datei auf einem geeigneten Datenträger
    • Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als 7.000 Zeichen
    • Eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden
    • Erklärung darüber, ob die Dissertation in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung oder in Teilen an der Technischen Universität Dortmund oder an einer anderen Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder aka­de­mi­schen Prüfung bereits vorgelegt worden ist (dies gilt auch für Fassungen in anderen Sprachen)
    • Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten Promotionsprogramms
    •  
  • Nach Promotions­ordnung (2024)
    • Antrag auf Annahme der Dissertation (formloser Brief mit Namen, Anschrift, Matrikelnummer, Thema der Dissertation, Datum, Unterschrift)
    • die Dissertation in fünf gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren und als pdf-Datei bzw. in einem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen plattformunabhängigen Dokumentenformat auf einem geeigneten Datenträger,
    • eine Zusammenfassung der Dissertation in sowohl deutscher als auch englischer Sprache im Umfang von jeweils nicht mehr als 500 Wörtern,
    • eine schriftliche, eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden,
    • eine schriftliche Erklärung, dass die in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund veröffentlichten ‚Regeln guter
      wissenschaftlicher Praxis‘ eingehalten wurden,
    • eine schriftliche Erklärung, dass die eingereichte Dissertation in dieser oder ähnlicher Form oder in Teilen noch nicht Gegenstand eines aka­de­mi­schen oder staatlichen Prüfungsverfahrens war (dies gilt auch für Fassungen in anderen Sprachen),
    • der von dem*der Betreuer*in abgezeichnete Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten Promotionsprogramms und
    • eine Liste der Vorabveröffentlichungen von Teilergebnissen.

Wer? Doktorand*in

Wann? Unmittelbar nach Abgabe der Dissertation

Was ist zu tun? 

  • Das Sekretariat des Promotionsausschusses leitet je ein Exemplar der Dissertation an die Prüfungskommissionsmitglieder weiter und bittet um Abgabe eines Gutachtens innerhalb von 12 Wochen
  • Nach Erhalt beider Gutachten, werden diese an die Prüfungskommission und den/die Doktorand*in weitergeleitet

Wer? Sekretariat des Promotionsausschusses

Wann? Nach Abgabe der Dissertation

Was ist zu tun? 

  • Der/Die Doktorand*in nimmt Kontakt zu der Prüfungskommission auf, um einen Termin für die Disputation abzustimmen
  • Das Sekretariat des Promotionsausschusses ist unmittelbar über den finalen Disputationstermin zu informieren

Bei der Abstimmung des Disputationstermins ist zu beachten, dass die Ankündigung stätestens 21 Tage vor der Disputation bekannt gegeben werden muss, damit eine Auslage gemäß der geltenden Promotions­ordnung erfolgen kann.

Wer? Doktorand*in (in Abstimmung mit der Prüfungskommission)

Wann? Erfolgt nach Erhalt der Gutachten

Was ist zu tun? 

  • Der Pro­mo­tions­aus­schuss kündigt den Disputationstermin und die Auslage der Dissertationsschrift hochschulöffentlich an 
  • Die Auslage erfolgt im Dekanat (Raum 3.212)
  • Frist: 14 Tage Auslage + 3 Tage Widerrufsfrist

Wer? Sekretariat des Promotionsausschusses

Wann? Zum vereinbarten und angekündigten Termin

Was ist zu tun? Der*die Doktorand*in stellt seine*ihre Dissertation vor und wird anschließend von der Prüfungskommission befragt. Nach der Prüfung wird die Note verkündet und ggf. werden Auflagen erteilt, siehe PromO 2018, § 15 bzw. PromO 2024, § 16

Wer? Prüfungskommission/Doktorand*in

Wann? Das Protokoll wird während der Disputation erstellt

Was ist zu tun? Die Erstellung des Protokolls erfolgt durch den/die Prüfungskommissionsvorsitzende/n oder eine durch ihn/sie ernannte Person. Diese übermittelt das erstellte Protokoll anschließend, zeitnah an das Sekretariat des Promotionsausschusses.

Wer? Vorsitz der Prüfungskommission

Wann? Nach Erhalt des Protokolls

Was ist zu tun? 

  • Das Sekretariat des Promotionsausschusses teilt dem/der Doktorand*in mit, ob und welche Auflagen/Hinweise im Protokoll festgehalten worden sind
  • Sollten Auflagen zu erfüllen sein, nimmt der/die Doktorand*in Kontakt zu dem/der Erstbetreuer*in auf
  • Erst nachdem der Erstgutachter die Erfüllung der Auflagen bescheinigt hat, beginnt die Abschlussphase

Wer? Prüfungskommission/Doktorand*in

5. Abschlussphase

Wann? Nach Erhalt des Disputationsprotokolls und ggf. schriftlicher Erklärung über die Erfüllung von Auflagen

Was ist zu tun? Der*Die Doktorand*in übermittelt nach Aufforderung des Promotionsausschusses die Dokumente zur Urkundenerstellung.

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?

  • ausgefülltes Formblatt Urkunde (bitte hier den Titel der Master-/Diplom-Arbeit angeben)
  • Deckblatt der Dissertation
  • aktueller Lebenslauf

Wer? Doktorand*in

Wann? Nach Erfüllung der Auflagen

Was ist zu tun? Veröffentlichung online oder über die Universitätsbibliothek, oder Verlag. Abgabe von drei gedruckten Exemplaren der Dissertation an die Hochschulbibliothek

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? 

  • Dissertationsschrift
  • Abgabebescheinigung (wird von der Bibliothek automatisch an den Pro­mo­tions­aus­schuss übermittelt)

Wer? Doktorand*in

Was ist zu tun? Der/Die Doktorand*in erhält die Promotionsurkunde und darf ab diesem Zeitpunkt den Doktortitel tragen und verwenden

Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? 

  • Urkunde

Wer? Sekretariat des Promotionsausschusses