Promotionsablauf
Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und streben den Doktortitel an? Es gibt einige Schritte, die an diesem Punkt bedacht werden sollten.
Die Promotion wird nicht zentral durch die Universität geregelt und es gibt keine zentrale Zulassungsstelle, an die Sie sich wenden können. Stattdessen bestimmt und regelt jede Fakultät der TU Dortmund die Promotion für sich selbst und ist verantwortlich für die Anmeldung und Aufnahme der Promovierenden ihrer Fakultät.
1. Antragsphase
Wann? Vor der Antragsstellung
Was ist zu tun? Vor dem Antrag auf Promotion muss jede Bewerber*in eine Betreuung für die Promotion gefunden haben. Diese Person muss aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen der Fakultät sein und das entsprechende Fachwissen haben. Es empfiehlt sich, den in Frage kommenden Personen ein Exposé einzureichen. Der Promotionsausschuss ist nicht in die Suche nach der Betreuung involviert.
Wer? Doktorand*in
Wann? Vor der Antragsstellung
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Viele der auftauchenden Fragen werden durch die Promotionsordnung geklärt. Sie ist das rechtlich geltende Dokument rund um die Promotion
Wer? Doktorand*in
Wann? Jederzeit, spätestens 3 Wochen vor der Promotionsausschusssitzung
Was ist zu tun? Bitte senden Sie den Antrag inkl. aller benötigten Anlagen in einer E-Mail gebündelt an proma.rptu-dortmundde
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Antragsvordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zeugnisse oder beglaubigte Kopien (AHR bis Master inkl. Transcripts)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Betreuungszusage durch den*die betreuenden Hochschullehrer*in
Zusätzlich sind die beglaubigten Zeugnisse einzureichen. Empfänger:
Technische Universität Dortmund
Fakultät Raumplanung
Promotionsausschuss
August-Schmidt-Str.10
44227 Dortmund
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach der Promotionsausschusssitzung
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Schriftliche Informationen des Promotionsausschusses zur Zulassung per E-Mail mit ggf. den zu erfüllenden Auflagen
Wer? Promotionsausschuss
Wann? Innerhalb von 3 Wochen nach Zulassung
Was ist zu tun? Immatrikulation als Doktorand*in im Promotionsstudium Raumplanung (Beim Studierendensekretariat/Referat Internationales)
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
- Dokument Zulassung (auch vorläufige Zulassung) als Doktorand
- Amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses
- Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- Exmatrikulationsbescheinigung(en)
- Kopie des Personalausweises
- Krankenversicherungsnachweis oder Befreiungsnachweis
- Passbild
- Einzugsermächtigung für Studentenwerksbeiträge und Verwaltungsgebühren
Wer? Doktorand*in /Studierendensekretariat
Wann? Nach Immatrikulation
Was ist zu tun? Immatrikulationsbescheinigung an den Promotionsausschuss senden
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Immatrikulationsbescheinigung
Wer? Doktorand*in
2. Bearbeitung, Forschung, Erstellung der Dissertation
Wann? Nach Erhalt einer vorläufigen Zulassung
Was ist zu tun?
- Liegt dem Doktorand*in eine vorläufige Zulassung vor, sind bis zu 30 Credit in einem promotionsvorbereitendem Studium zu absolvieren (in Abstimmung mit dem Betreuer*in
- Der Nachweis ist dem Promotionsausschuss vorzulegen
Wer? Doktorand*in
Wann? 3 Jahre
Was ist zu tun?
- Ggf. Auflagen erfüllen
- Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
- Dissertation schreiben (Falls gewünscht ist eine LateX Vorlage zur Erstellung einer Dissertation im Downloadbereich erhältlich)
Wer? Doktorand*in
Bei einer Bearbeitungszeit von mehr als 3 Jahren muss eine Verlängerung der Promotionszeit beantragt werden. Dies geschieht mittels eines formlosen Antrages unter Angabe einer Begründung sowie der Matrikelnummer. Dieser Antrag ist an den Promotionsausschuss zu richten.
Was ist zu tun?
- Strukturiertes Doktorandenprogramm absolvieren
- Die Bescheinigung über das Absolvieren des strukturierten Doktorandenprogramms erhalten Sie nach Erfüllung von Ihrem Erstbetreuer
- Der Nachweis ist mit der Abgabe des Dissertation beim Promotionsausschuss einzureichen
Wer? Doktorand*in
Wann? 3-6 Monate vor der Abgabe
Was ist zu tun?
- Vervollständigung der Prüfungskommission
- Suche nach einer*m zweiten Gutachter*in, einem Vorsitz der Prüfungskommission (und einem weiteren Mitglied)
Wer? Doktorand*in (in Absprache mit der Betreuer*in
3. Nach Fertigstellung
Wann? Jederzeit, jedoch vor Abgabe der Dissertation
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Vervollständigung der Prüfungskommission
- Ggf. Antrag auf Titeländerung
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach Entscheidung des Promotionsausschusses.
Was ist zu tun? Promotionsausschuss übersendet Antragsbeschlüsse an Doktorand*in
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Beschluss
Wer? Promotionsausschuss
4. Prüfungsphase
Wann? Erfolgt frühestens nach Erhalt aller Beschlüsse und Vervollständigung aller Dokumente
Was ist zu tun? Abgabe erfolgt im Sekretariat des Promotionsausschusses (GB III Raum 3.212). Vorab bitte einen Termin im Sekretariat vereinbaren.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Nach alter Promotionsordnung (2015/2018)
- Antrag auf Annahme der Dissertation
- Dissertation in vier gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren und als PDF-Datei auf einem geeigneten Datenträger
- Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als 7.000 Zeichen
- Eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden
- Erklärung darüber, ob die Dissertation in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung oder in Teilen an der Technischen Universität Dortmund oder an einer anderen Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen Prüfung bereits vorgelegt worden ist (dies gilt auch für Fassungen in anderen Sprachen)
- Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten Promotionsprogramms
- Nach neuer Promotionsordnung (2024)
- (folgt)
Wer? Doktorand*in
Wann? Unmittelbar nach Abgabe der Dissertation
Was ist zu tun? Das Sekretariat des Promotionsausschusses leitet je ein Exemplar der Dissertation an die Prüfungskommissionsmitglieder weiter und bittet um Abgabe eines Gutachtens des Erst- und Zweitgutachters innerhalb von 12 Wochen.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Gutachten
Wer? Gutachter*in/Sekretariat des Promotionsausschusses
Wann? Nach Vorlage der Gutachten und Festlegung des Prüfungstermins durch den Doktoranden und seiner Prüfungskommission
Was ist zu tun? Das Sekretariat des Promotionsausschusses übermittelt die Gutachten an den*die Doktorand*in und Prüfungskommissionmitglieder und bittet um Mitteilung des Disputationstermins.
Bei der Abstimmung des Disputationstermins ist zu beachten, dass die Ankündigung mindestens 21 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben werden muss, damit eine Auslage gemäß der geltenden Promotionsordnung stattfinden kann.
Wer? Promotionsausschuss; Doktorand*in; Prüfungskommission
Wann? Erfolgt nach Ankündigung (14 + 3 Tage)
Was ist zu tun? Promotionsausschuss kündigt Disputationstermin und Auslage der Dissertationsschrift hochschulöffentlich an
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt? Die Dissertation wird vor dem Disputationstermin 14 Tage im Raum 3.212 ausliegen, sodass Interessierte sie lesen können
Wer? Promotionsausschuss
Wann? Zum vereinbarten und angekündigten Termin
Was ist zu tun? Der*die Doktorand*in stellt seine*ihre Dissertation vor und wird anschließend von der Prüfungskommission befragt. Nach der Prüfung wird die Note verkündet und ggf. werden Auflagen erteilt
Wer? Prüfungskommission/Doktorand*in
Wann? Das Protokoll wird während der Disputation erstellt.
Was ist zu tun? Die Erstellung des Protokolls erfolgt durch den/die Prüfungskommissionsvorsitzende oder eine durch ihn ernannte Person. Diese übermittelt das erstellte Protokoll anschließend, zeitnah an den Promotionsausschuss.
Wer? Vorsatz der Prüfungskommission
Wann? In Absprache mit Erstbetreuer nach Disputation. Erst nachdem der Erstgutachter die Erfüllung der Auflagen bescheinigt hat, beginnt die Abschlussphase.
Wer? Prüfungskommission/Doktorand*in
5. Abschluss
Wann? Nach Vorlage des Protokolls und ggf. schriftlicher Erklärung über die Erfüllung von Auflagen.
Was ist zu tun? Der*die Doktorand*in übermittelt nach Aufforderung des Promotionsausschuss die Dokumente zur Urkundenerstellung.
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Deckblatt
- Abstract
- Formblatt Urkunde
Wer? Doktorand*in
Wann? Nach Erfüllung der Auflagen
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Dissertationsschrift
- Abgabebescheinigung wird von der Bibliothek an den Promotionsausschuss übermittelt
Wer? Doktorand*in
Was ist zu tun? Der Doktorand*in erhält die Urkunde und darf ab diesem Zeitpunkt den Doktortitel tragen und verwenden
Welche Dokumente/Informationen werden benötigt?
- Urkunde
Wer? Promotionsausschuss