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Beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

An der TU Dortmund gibt es eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte (seit 2010, Martina Stackelbeck) sowie dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an den Fakultäten. Weitere Informationen  zur Gleichstellungsbeauftragten der TU und zum Gleichstellungsbüro der TU finden sie hier.

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Raumplanung

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sind An­sprech­partner*innen für Gleichstellungsfragen in den Fakultäten. Sie vertreten die Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund in ihrer Fakultät, soweit dies rechtlich möglich ist. Sie sind beratendes Mitglied aller Berufungskommissionen ihrer Fakultät und werden von ihrer Fakultät über alle die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffenden Angelegenheiten informiert und in alle Gremien eingeladen. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten haben dort ein Antrags- und Rederecht und stehen im direkten Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten der TU.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten werden von den Frauen der Fakultät gewählt. An der Fakultät Raumplanung nimmt Nina Schuster diese Aufgabe wahr und als Stellvertreterin Sabine Bongers-Römer.

Gleichstellungskommission

Die Fa­kul­tät Raum­pla­nung hat eine Kom­mis­sion zur Gleichstellung und Diversitätsförderung ein­ge­rich­tet. Die Statusgruppen wählen die Mitglieder der Gleichstellungskommission (jeweils ein*e Ver­tre­ter*in, ein*e Stellvertreter*in). Die Gleichstellungskommission wählt aus der Mitte ihrer Mitglieder eine*n Vorsitzende*n. Der*die Vorsitzende soll früh­zei­tig von den jeweils zuständigen Stellen der Fakultät in allen An­ge­le­gen­hei­ten unterrichtet wer­den, die die Gleichstellung in der Fa­kul­tät berühren. Zur wirksamen Er­fül­lung ihrer Aufgaben wird die Gleichstellungskommission von der Fa­kul­tät mit Sach- bzw. Hilfskraftmitteln un­ter­stützt.

Die Arbeit der Kommission orientiert sich am Gleichstellungskonzept der Fakultät sowie an Empfehlungen der Fördermittelgeber (z.B. DFG) zur Unterstützung der Karriere insbesondere von Frauen. In der Ausrichtung der Förderung sieht die Kommission einen Schwerpunkt in der individuellen Karriereförderung durch Mentoring und Coaching.

Link: DFG Karriereunterstützung

Anträge können zu jeder Zeit gestellt werden. Die Gleichstellungskommission entscheidet zeitnah. Wir bitten daher um Bewerbungen, die uns die Maßnahme im Kontext der Karriereplanung erläutern (inkl. Aufstellung der Kosten). Im Hinblick auf die Verteilung der Mittel auf die Fachgebiete werden die Förderungen der vorangegangenen Jahre berücksichtigt. 

Hinweise zu Mentoringangeboten:

Mentoring Hessen

Forum Mentoring

Research Academy Ruhr - Mentoring

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