Prüfungsausschuss
Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Er besteht aus fünf Mitgliedern: drei Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, einem Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
Die Fakultät Raumplanung hat ein eigenes Sekretariat für den Prüfungsausschuss eingerichtet, das sich um die Prüfungsverwaltung für alle Studiengänge kümmert und direkter Ansprechpartner für Studierende ist. Hier werden auch die Prüfungstermine der Studierenden und die Prüfungszeiträume koordiniert und gemeinsam mit der Studienkoordination an die Anforderungen im Studiengang angepasst.