Für das Betreten der Gebäude muss folglich der Schlüssel mitgeführt werden. Müssen Studierende die Gebäude für Prüfungen oder Präsenzveranstaltungen betreten, so müssen sie von ihren Betreuerinnen und Betreuern reingelassen werden. Anders als im Sommersemester besteht kein generelles Betretungsverbot für Studierende. Das Studierendenwerk schließt am Mittwoch die gastronomischen Einrichtungen.